Schimmelpilz in Wohnräumen
Schimmelpilze in Wohnräumen werden meist durch schwarze Flecken in Raumecken und an Wänden – oft hinter Schränken – sichtbar. In Altbauten selten ein Problem, tritt die Schimmelpilzbildung vermehrt in wärmegedämmten Häusern auf. Ursache sibig Wärmebrücken, Stellen an denen warme Raumluft an kühleren Wänden Feuchtigkeit bildet. Diese und die entsprechenden Wandbeläge bilden einen optimalen Lebensraum für Schimmelpilze.
Was tun gegen Schimmelpilz?
Chemikalien sprühen und überstreichen schaffen ganz sicher kurzfristig wieder eine weiße Wand, sind aber zur Schimmelpilzbeseitigung gänzlich ungeeignet. Die zentrale Frage ist die nach den Ursachen der Schimmelpilzbildung. Werden die Ursachen nicht erkannt, kehrt auch der Schimmelpilz wieder zurück.Schimmelpilzbegutachtung, Bewertung und Beseitigung
Sind die Ursachen für Feuchtigkeit und Schimmelpilz erkannt, beseitigt consatec diese schonend und nachhaltig – fachgerecht ohne schädliche Chemie! Dort, wo keine neue Feuchtigkeit entsteht, hat Schimmelpilz keine Chance. Restfeuchte wird durch innovative Infrarottrocknung entzogen, Mikroorganismen wie Schwamm und Schimmel durch Erhitzung gleichzeitg vernichtet.Beseitigung von Bauschäden durch SchimmelpilzbefallWir sind ausgebildet als Fachkraft zur Schimmelpilzentfernung. Im Rahmen der Zertifizierungsprüfung bei der DEKRA CERTIFICATION, Stuttgart, haben wir die erforderlichen Fachkenntnisse nachgewiesen und die Prüfung erfolgreich abgeschlossen. Im Bereich der Schimmelpilze ist Herr Jeske DEKRA–zertifiziert als Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung.Unser Reinigungsverfahren
Unser Reinigungsverfahren bei Schimmelpilzbelastungen richtet sich nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes (Leitfaden zur Ursachensuche, und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, (Schimmelpilzsanierungsleitfaden 2005) des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen, 2004/2006) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Bau (Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung, Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV), BGI 858, 2005. Die einschlägigen Technischen Regeln (TRBA) zur Biostoff-Verordnung (BioStoffV) werden beachtet und eingehalten.
Das von uns angewandte Reinigungsverfahren bei Schimmelpilzbelastungen ist sporen-, staub- und giftfrei. Deshalb werden Vorgehensweisen gemäß BGI 858 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in die Gefährdungsklasse ohne besondere Gefährdung der Schutzstufe 0 eingestuft.
Dabei sind nur die Allgemeinen Hygienemaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (TRBA 500) zu beachten. Aufwändige und zeitintensive Schutzmaßnahmen, wie sie für die Gefährdungsklassen 1 bis 3 vorgeschrieben sind, sind ebenso wenige notwendig wie im Regelfall Raumabschottungen.
Arbeiten der Gefährdungsklassen 1 und 2 sind solche mit mittlerer Sporen- und Staubkonzentration bei weniger (1) und mehr (2) als zwei Stunden Tätigkeitsdauer.
Bei Arbeiten der Gefährdungsklasse 3 ist mit starker Sporen- und Staubkonzentration zu rechnen. Insbesondere sind Stemmarbeiten oder das Abreißen von kontaminierten Materialien nicht zulässig und führen automatisch zur Einstufung in die Gefährdungsklasse 3.Beschreibung der VorgehensweiseNachfolgend werden die Einzelschritte des Reinigungsprogramms kurz erläutert. Falls Sie weitere Informationen über das komplette Verfahren wünschen, sprechen Sie uns an.
1. Gefährdungsabschätzung nach BioStoffV
Wenn keinerlei Untersuchungen hinsichtlich der Schimmelpilze vorhandenen sind, wird vor der Schimmelpilzentfernung eine Schimmelpilzanalyse vor Ort durch uns durchgeführt. Erst danach kann eine Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV erfolgen. Die Gefährdungsbeurteilung ist gemäß Abgestimmtes Arbeitsergebnis des Arbeitskreises Qualitätssicherung, Schimmelpilze in Innenräumen, beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg vom 14.12.2001, überarbeitet im Dezember 2004, bei einem Befall (Summenwert aller Räume) von mehr als 0,5 m² notwendig.
2. Luftführung
Die Raumluft im zu bearbeitenden Bereich wird schon vor der eigentlichen Schimmelpilzentfernung auf bzw. unter die Außenluftkonzentration gebracht. Deshalb sind viele Maßnahmen zum Personenschutz nicht notwendig (Gefährdungsklasse 0).
3. Rückbaumaßnahmen
Die mit Schimmelpilz befallenen Bauteile werden sporen- und staubfrei rückgebaut, verpackt und ordnungsgemäß entsorgt.
4. Grundreinigung
Dazu sind die betroffenen Räume in ausgeräumtem Zustand an uns zu übergeben. Zeitgleich oder im Anschluss der Oberflächenfeinreinigung wird die Raumluft im betroffenen Bereich geeignet filtriert.
5. Abgrenzende Erläuterungen
Die Arbeitsschritte sind für eine endgültige Schimmelpilzentfernung notwendig, da es durch das Schimmelpilzwachstum im Laufe der Zeit zur starken Produktion von Sporen gekommen ist. Die Reinigung der Raumluft ist erforderlich, da durch das Feinstaubverhalten von Sporen und das damit verbundene Ablagern auf den unterschiedlichsten Oberflächen die üblichen Lüftungsmaßnahmen alleine nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Bei unserem Verfahren ist der Einsatz von Chemikalien im Regelfall nicht notwendig, da wir die Schimmelpilze entfernen und nicht nur abtöten.
Der Einsatz von gesundheitlich bedenklichen Bioziden wird von uns abgelehnt. Auch von (Fein-) Vernebelungen (begasen, foggern etc.) mit handelsüblichen Produkten auf der Basis von Fruchtsäuren in Verbindung mit geringen Anteilen an Wasserstoffperoxid, die laut den unterschiedlichsten Herstellern Schimmelpilze (angeblich) vernichten sollen, sowie von Ozonbehandlungen nehmen wir Abstand. Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass auch von toten Sporen und Pilzteilen eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann.
Im anderen Fall, wie beim Foggern mittels Raumverneblern und sogenannten Schimmelpilzvernichtern werden die Pilze nur unvollständig entfernt, wenn überhaupt. Durch den Einsatz von Bioziden wird die Raumluft mit schädlichen Chemikalien angereichert, die bei empfindsamen Personen gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können.
Ältere Menschen mit schwachem, oder Kinder und Jugendliche mit noch nicht vollständig ausgebildetem Immunsystem gehören zu der besonders gefährdeten Risikogruppe. Diese werden sowohl durch die Pilzsporen als auch durch die vorgenannten von uns abgelehnten Verfahren besonders belastet.
Bitte beachten Sie, dass während der Rückbauarbeiten bzw. der Reinigung die zu bearbeitenden Flächen frei zugänglich sein müssen. Technische Geräte bzw. Gas-, Wasseranschlüsse etc, oder fixierte Einrichtungsgegenstände müssen von Fachkräften so entfernt werden, dass die Arbeiten reibungslos stattfinden können. Die zu reinigenden Räume müssen mit Türen bzw. Fenstern lufttechnisch verschließbar sein.
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